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23. Januar 2023

Energietechnischer Massnahmennachweis

Wann muss ich einen Energietechnischen Massnahmennachweis (EMN) bei der Gemeinde einreichen? Sobald Sie Umbauarbeiten vornehmen, die mehr als blosse Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten sind (Reinigen, neu Streichen) müssen Sie für die betroffenen Bauteile einen EMN einreichen. Damit belegen Sie, dass die Änderungen an den Bauteilen den gesetzlich festgelegten Anforderungen entsprechen. Wir unterstützen Sie gerne dabei den EMN gemäss Vorschrift einzureichen. Melden Sie sich unverbindlich:
Energieschmiede GmbH, 033 676 12 28